Wohngeld ist ein von Bund und Ländern je zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Er wird einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können.
In Mecklenburg-Vorpommern waren die privaten Haushalte mit einem Anteil von 2,5 % am häufigsten auf Wohngeld angewiesen, am seltensten in Bayern mit einem Anteil von 0,6 %.
Ende 2015 hatten in rund 91 % der Wohngeldhaushalte alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld (sogenannte reine Wohngeldhaushalte). 9 % der Wohngeldhaushalte waren wohngeldrechtliche Teilhaushalte, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch wohnten. Ende 2015 betrug der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch von reinen Wohngeldhaushalten 115 Euro, von wohngeldrechtlichen Teilhaushalten 128 Euro.
2015 gaben Bund und Länder zusammen fast 681 Millionen Euro für Wohngeld aus. Im Vergleich zu 2014 sanken die Wohngeldausgaben um rund 19 %. Damals hatten die gezahlten Wohngeldbeträge bei rund 845 Millionen Euro gelegen.
Rein rechnerisch wendete der Staat im Jahr 2015 bundesweit 8 Euro je Einwohner für Wohngeld auf. Am höchsten waren die durchschnittlichen Wohngeldausgaben je Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern mit 16 Euro, am geringsten in Bayern und im Saarland mit jeweils 5 Euro.
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Bilder & Text: Carola Buhtz – Statistisches Bundesamt