Tierschutz Pelz: Etikettenschwindel bei Pelzprodukten in Hamburg – VIER PFOTEN fordert Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zum Handeln auf

Tierschutz Pelz VIER PFOTEN

Tierschutz Pelz: Etikettenschwindel bei Pelzprodukten in Hamburg

Tierschutz Pelz –  VIER PFOTEN fordert Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zum Handeln auf.

Hamburg, 26. Januar 2017 – Eine Recherche der „Fur Free Alliance“ enthüllt bundesweit Irreführung bei der Pelzkennzeichnung. Über 50 Prozent der Kleidungsstücke waren nicht gemäß der EU-Textilkennzeichnungsverordnung gekennzeichnet. Das jeweilige Etikett gab keine Information dazu, dass Bestandteile tierischen Ursprungs – in diesem Fall Echtfelle – enthalten waren. Betroffen sind Produkte aus ganz Deutschland, einige Stichproben stammen auch aus Hamburg. Die Tierschutzstiftung VIER PFOTEN und der Deutsche Tierschutzbund, die deutschen Repräsentanten der „Fur Free Alliance“, haben sich jetzt an die Marktüberwachungsbehörden aller betroffenen Bundesländer gewandt. Sie sollen die entsprechenden Händler und Hersteller kontrollieren, über die geltenden Vorgaben zur Kennzeichnung von Textilien mit tierischen Anteilen aufklären und angemessene Bußgelder verhängen. Zuständig für Hamburg ist die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz.

Denise Schmidt, Kampagnenleiterin von VIER PFOTEN:

„Laut Umfragen lehnen 86 Prozent der Verbraucher Echtpelz ab. Es liegt in der Hand der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, die EU-weit vorgeschriebene gesetzliche Kennzeichnungspflicht in Hamburg zu überwachen. Nur dann haben tierliebe Käufer die Möglichkeit, Modeartikel mit Echtpelz bewusst im Regal liegen zu lassen.“

Dr. Henriette Mackensen, Referentin für Artenschutz beim Deutschen Tierschutzbund:

„Grundsätzlich sollen sich Verbraucher vor dem Kauf ausreichend über ein Produkt und dessen Eigenschaften informieren können. Dies ist umso bedeutender, wenn ethische Kriterien für die Kaufentscheidung von großer Bedeutung sind, denn Echtpelz ist immer mit großem Tierleid verbunden.“

In Deutschland wird die EU-Textilkennzeichnungsverordnung seit Februar 2016 durch das Textilkennzeichnungsgesetz umgesetzt. Mit Erlass dieses Gesetzes können Verstöße gegen die Textilkennzeichnungsverordnung, wie eine fehlende Etikettierung mit Hinweis auf „nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ nach §12 TextilKennzG, mit Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Über VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz:

Seit 1988 setzt sich VIER PFOTEN dafür ein, dass Menschen Tieren mit Respekt, Mitgefühl und Verständnis begegnen. Dafür betreibt die international tätige Stiftung mit Büros in 12 Ländern Aufklärungs- und Bildungsarbeit, nachhaltige Kampagnen sowie Lobbyarbeit. Im Fokus steht dabei die Verbesserung der Lebensbedingungen von Nutz-, Heim- und Wildtieren. In den VIER PFOTEN Schutzzentren finden Bären und Großkatzen aus schlechter Haltung ein tiergerechtes Zuhause. www.vier-pfoten.de

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Bild & Text: VIER PFOTEN

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