Klage Deutscher Tierschutzbund gegen Schweinemastanlage Haßleben erfolgreich

Schweinemastanlage Haßleben

Klage gegen Schweinemastanlage Haßleben erfolgreich

Schweinemastanlage Haßleben – Das Verwaltungsgericht Potsdam hat gestern die Genehmigung für eine geplante industrielle Schweinemastanlage in Haßleben (Brandenburg) mit 36.861 Tierplätzen aufgehoben.

Gegen die Erteilung der Genehmigung hatte der Deutsche Tierschutzbund zusammen mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Brandenburg (BUND) und dem Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Brandenburg (NABU) geklagt. Die Kläger wurden u.a. unterstützt von der Bürgerinitiative „Kontra Industrieschwein“, der Albert-Schweitzer-Stiftung für unsere Mitwelt und dem Landestierschutzverband Brandenburg. Bestandteil der gerichtlichen Debatte waren v.a. die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie baurechtliche Voraussetzungen.

Zum Urteil kommentiert Renate Seidel, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes und Vorsitzende des Landestierschutzverbands Brandenburg:

„Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, denn die erteilte Genehmigung des Landesamtes für Umwelt Brandenburg verstößt aus unserer Sicht gegen Vorschriften des Umweltschutzes, des Tierschutzes, des Brandschutzes und des Planungsrechts. Der Entzug der Genehmigung ist ein Erfolg– wenn auch mit einem bitteren Beigeschmack. Denn das Urteil fiel nicht aufgrund der erheblichen Tier- und Artenschutzprobleme, die mit einer solchen industriellen Großanlage verbunden wären. Stattdessen führten bereits formale Mängel zum Entzug der Genehmigung. Was am Ende zählt ist jedoch, dass der Investor auch weiterhin in Haßleben keine Schweine halten darf. Sollten die Beklagten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen und in die nächste Instanz gehen, kämpfen wie weiter gegen eine mögliche Inbetriebnahme. Nicht jetzt und auch nicht in Zukunft sollen in Haßleben Tiere unter tierschutzwidrigen Bedingungen leiden: zusammengepfercht in engen Ställen ohne Licht und ohne geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten.

Auch wenn das Urteil aus Tierschutzsicht aufgrund formaler Fehler der Antragssteller erfreulich ist, bleibt es festzustellen, dass die Tiere selbst vor Gericht keine Stimme haben. Daher fordern wir das Verbandsklagerecht für Tierschutz auf Bundesebene.“

Der Streit um die Schweinemastanlage Haßleben zieht sich seit 14 Jahren. Das Landesumweltamt und der holländische Investor, die Gennip GmbH, haben bereits angekündigt, dass sie gegen die gestrige Entscheidung Berufung einlegen möchten.

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Text: Deutscher Tierschutzbund

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