Dritte Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte: Hoffnung für Straßenkatzen.
Das Bundeskabinett hat die Gebührenordnung für Tierärzte geändert. Das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium begründet dies vor allem mit der aus Sicht der Tierärzteschaft notwendigen Anpassung an die Kostenentwicklung.
Bei aller Befürchtung, dass sich die Kostenlage für Tierheime weiter verschärft, gibt es auch eine gute Nachricht:
Tierärzte können nun mit Tierschutzvereinen vergünstigte Sätze für die Kastration von frei lebenden Straßenkatzen vereinbaren.
Das ermöglicht den Vereinen in Zukunft öfter Kastrationsaktionen durchzuführen, um die Zahl der Tiere tierschutzgerecht zu reduzieren. Der Deutsche Tierschutzbund hatte diese Möglichkeit für die Zusammenarbeit von Tierschutzvereinen und Tierärzten lange gefordert. Zugleich aber fordert der Verband auch Bund, Länder und Kommunen auf, sich finanziell und durch entsprechende Kastrationsverordnungen an der Lösung aktiv zu beteiligen.
„Die Lage der Tierheime bleibt angespannt. Gerade der hohe Aufwand für die Straßenkatzen war und ist eine extreme Belastung, das hat der zuständige Bundeslandwirtschaftsminister erkannt und gehandelt. Die Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte, die wir lange schon fordern, wird es zukünftig einfacher machen, das Problem der frei lebenden Straßenkatzen anzugehen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Angesichts von geschätzten zwei Millionen Straßenkatzen bundesweit, waren die Kosten nach Gebührenordnung bisher eine rechtlich nahezu unüberwindbare Hürde. „Mit der Anpassung hoffen wir nun, dass Tierschutzvereine gemeinsam mit Tierärzten noch intensiver als bisher das Katzenelend mindern können“, sagt Schröder. „Zugleich aber appellieren wir an den Bund, die Länder und besonders die Kommunen, sich auch finanziell und durch Verordnungen zu beteiligen. Denn am Ende ist es im Interesse der Allgemeinheit, daher sollten weder die Tierärzte, noch die Tierschützer bei der Tierschutzarbeit für die Katzen alleine gelassen werden. Wenn dann auch Katzenbesitzer stärker in die Pflicht genommen werden, ihre Freigängerkatzen zu kastrieren, lässt sich die Population der Straßenkatzen endlich dauerhaft verkleinern.“
Gemäß der angepassten Verordnung dürfen Tierärzte den einfachen Gebührensatz für die Kastration frei lebender Katzen zukünftig legal unterschreiten – wenn sie die Kastration im Auftrag einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung, wie eines Tierschutzvereins, durchführen. Bei den frei lebenden Katzen handelt es sich um Nachkommen von ehemals privat gehaltenen Katzen, die nun ohne einen zuordenbaren Besitzer leben. Sie vermehren sich unkontrolliert, leiden oft unter Hunger und Krankheiten. Die Tierschützer fangen die frei lebenden Katzen ein und lassen sie nach der Kastration wieder in ihrem angestammten Revier frei. Der karitative Tierschutz trägt die Kosten für Fang, Kastration und Betreuung der Tiere – finanziert durch Spenden und durch Mithilfe von ehrenamtlichen Helfern.
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Bild & Text des Beitrags Gebührenordnung für Tierärzte vom Bundeskabinett geändert: Straßenkatzen können aufatmen!: Deutscher Tierschutzbund e.V.