Das Aussetzen von Tieren ist verboten!
Urlaubszeit – Gestern starteten in Hamburg die Sommerferien. Für viele Haustiere beginnt damit leider nicht die schönste Zeit des Jahres, denn gerade jetzt werden vermehrt Tiere ausgesetzt. Die ersten Urlaubs-Opfer mussten schon vom Hamburger Tierschutzverein aufgenommen werden.
Angesichts eines nahenden Urlaubs entledigen sich leider regelmäßig Menschen ihrer Haustiere auf unverantwortliche Weise: So wurden allein im Juni 2018 mehr als 150 Tiere im Hamburger Stadtgebiet gefunden und direkt ins Tierheim des Hamburger Tierschutzvereins gebracht oder in Notlagen vom vereinseigenen Rettungsdienst abgeholt und nicht mehr von ihren Familien abgeholt. Im Juni vergangenen Jahres waren es 130 verstoßene Familienmitglieder.
In einem Harburger Park wurde der Welpe Benji am 18. Juni spät abends winselnd und zitternd im Gebüsch gefunden. Der Finder machte sich auf den Weg ins Vereins-Tierheim in der Süderstraße. Zum Glück ist das Tierheim auch nachts besetzt und kann sich solcher Notfälle sofort annehmen. Stand ein arbeitsintensiver Welpe den nahenden Urlaubsplänen im Wege? Dem kleinen Wonneproppen geht es zum Glück ganz gut. Das Trauma der Aussetzung hat er offensichtlich gut weggesteckt. Da er noch keine vier Monate alt ist, wird er noch ein wenig wachsen und erst mit der Zeit preisgeben, welche Rassen in ihm stecken.
Manche Tiere werden mit Briefen oder Info-Zetteln ausgesetzt. So geschehen ist es mit dem Kaninchen Mimmy am 27. Juni. Die kleine Nagedame stand in einer Transportbox auf dem Parkplatz an der MSV-Sportanlage in Mümmelmannsberg. An der Box war ein ausgedruckter Zettel mit folgender Aufschrift befestigt: „Ich bin ein Mädchen, Ende Oktober 2016 geboren. Lass mich im Käfig nicht streicheln, auch sonst ungern. Bitte seid lieb zu mir, meine Besitzer haben Angst vor mir.“
In Barmbek fand am 5. Juli ein Hamburger an der Uferstraße einen weißen Kater, der in einer Lidl-Tüte ausgesetzt wurde. Der etwa zweijährige Flocke, der durch das Aussetzen sehr verstört ist, hatte teilweise verschmutztes Fell. In der Tüte lag ein rosa Handtuch, auf der Tüte steht: „Hier kommt Nachhaltigkeit zum Tragen.“
In allen drei Fällen hat der Hamburger Tierschutzverein Anzeige gegen Unbekannt erstattet. „Wer ein Tier aufnimmt, übernimmt auch die Verantwortung für sein Wohlergehen“, sagt Sandra Gulla. „Es gibt überhaupt keinen Grund ein Tier auszusetzen. Den Mut das Tier bei uns im Tierheim abzugeben, muss man zumindest aufbringen.“
Gemäß § 3 Abs. 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen.
Unerheblich ist, ob durch das Aussetzen eine konkrete oder abstrakte Gefahrenlage für das Tier entsteht. So erfüllt grundsätzlich auch das Anbinden am Tierheimtor den Tatbestand des Aussetzens. Das Aussetzen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Im Einzelfall, so wenn das Tier durch die Aussetzung zu Tode kommt, handelt es sich um eine Straftat gem. § 17 TierSchG. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.
Der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V. appelliert an Menschen, die ihr Tier nicht mehr halten können, diesen Mitbewohner im Tierheim abzugeben. Eine persönliche Abgabe ist nicht nur eine Frage des Anstands und Respekts, sondern erleichtert auch die Vermittlung, indem unsere Tierpflegerinnen und Tierpfleger möglichst viel über Verhalten und Neigungen des Tieres erfahren können. Außerdem muss bei einem abgegebenen Tier keine Fundfrist abgewartet werden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hamburger Tierschutzvereins können sofort mit der Suche nach einem fürsorglichen Zuhause beginnen.
Anmerkung der Redaktion: Was für ein Abschaum von Menschen gibt es eigentlich, die Ihre Tiere einfach so aussetzen und wegwerfen???
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Text: Sven Fraaß – Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V.