Streik Lufthansa – Arbeitsniederlegungen auf dem Rücken der Fluggäste

Lufthansa Streik steht bevor
Streik Lufthansa – Die Piloten der Lufthansa wollen am Mittwoch ganztägig streiken. Dazu hat die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit aufgerufen.

Arbeitsniederlegungen auf dem Rücken der Passagiere – Wie Passagiere jetzt zu ihrem Recht kommen.

Die Arbeitsniederlegung der Lufthansa-Piloten wird zu massiven Beeinträchtigungen des Flugverkehrs führen. Tausende Passagiere sind gezwungen, ihre Reisepläne zu ändern.

„Mit dem bereits 14.Streik in Folge wird der Arbeitskampf erneut auf dem Rücken der Passagiere ausgetragen. Eine vernünftige Lösung ist überfällig, damit der Luftverkehr in Deutschland schnell wieder voll funktioniert“, erklärt Eve Büchner, die Gründerin von refund.me.

Was Passagiere jetzt wissen sollten

Kunden, deren Flug von den Streikmaßnahmen betroffen sein wird, können ihren Flug kostenlos über die Webseite der Lufthansa sowie den Kundenservice umbuchen oder stornieren.

Haben Passagiere bei Flugannullierung immer Anspruch auf eine Entschädigungszahlung?

Nein – in dieser Situation nicht, da es sich um einen von einer Gewerkschaft vorangekündigten Streik handelt.

Eine Ausnahme gibt es: der Passagier kann nachweisen, dass die Fluggesellschaft nicht alles getan hat, um die Streikfolgen abzumildern.

Wenn zum Beispiel die Hotline nicht erreichbar ist oder keine Mitarbeiter vor Ort sind, muss die Airline auch bei Streik entschädigen.

„Passagiere sollten auf ihre Rechte pochen und sich von der Fluglinie nicht vorschnell zurückweisen lassen“, empfiehlt Sandra Rosenberg, COO von refund.me.

Muss die Airline für Ersatzbeförderung sorgen?

Ja – die Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet, eine angemessene Ersatzbeförderung für ihre Passagiere zu organisieren. Diese sollten möglichst auf ein Angebot der Fluggesellschaft warten, bevor sie sich eigenhändig um einen alternativen Transport bemühen. Gegebenenfalls werden auch Transportgutscheine, zum Beispiel für die Bahn, ausgestellt.

Wer kommt für Zusatzkosten auf?

Besonders ärgerlich ist es, wenn Fluggäste bereits ihre Reise angetreten haben und sie aufgrund des Streiks an einem fremden Ort unterbrechen müssen.

Passagiere sollten darauf bestehen, dass die Fluggesellschaft eine Unterkunft organisiert und für Verpflegungskosten aufkommt. In der Regel wird dies über Übernachtungsgutscheine oder Gutscheine für Essen und Getränke am Flughafen geregelt. Haben Passagiere zusätzliche Kosten selbst getragen, sollten sie sich um eine Rückzahlung bei der Airline bemühen.

Über refund.me

Als globaler Dienstleister unterstützt das 2012 von der Unternehmerin Eve Büchner gegründete Start-up refund.me Flugpassagiere und Geschäftsreisende bei der Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche für Verspätungen, Flugausfälle, verpasste Anschlussflüge und Umbuchungen entsprechend der EU Verordnung (EG) 261/2004.

2014 lobte die Financial Times das Unternehmen in ihrem „Innovative Lawyers Report“ als „legal industry pioneer“. refund.me ist für Passagiere aus mehr als 145 Länder aktiv und hat Ansprüche gegenüber mehr als 350 Fluggesellschaften mit einer Erfolgsquote von 98 Prozent durchgesetzt.

 

***

Text: refund.me

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten hat 4,94 von 5 Sternen 146 Bewertungen auf ProvenExpert.com