Hündin zum Sterben ausgesetzt an der Tatenberger Schleuse

Hündin zum Sterben ausgesetzt

Alte Hündin zum Sterben ausgesetzt

Mischlings Hündin zum Sterben ausgesetzt – Am 18.10.2017 wurde die 13-jährige Mischlingshündin Lisa in einem Gebüsch an der Tatenberger Schleuse aufgefunden. Die betagte Vierbeinerin konnte nicht mehr aufstehen und wurde durch einen aufmerksamen Finder zu uns ins Tierheim in die Süderstraße verbracht.

Zunächst bestand der Verdacht, dass die Hündin akut z.B. durch einen Verkehrsunfall verletzt wurde. Die Untersuchungen unserer Tierärzte ergaben aber, dass die Verletzungen der Hündin und die schlechte Verfassung auf längere Entwicklungen zurückzuführen sind. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Lisa vor Ort abgelegt und sich selbst überlassen wurde.

Der Hamburger Tierschutzverein hat Strafanzeige erstattet und setzt für Hinweise, die zur Überführung des Täters oder der Täter führen, eine Belohnung in Höhe von 500 Euro aus.

Hündin zum Sterben ausgesetzt

Die 59 cm große Mischlingshündin trug bei ihrer Ankunft im Tierheim ein Kettenhalsband. Zwar konnte anhand des bei Lisa vorhandenen Mikrochips ein Halter ausfindig gemacht werden, der auch Angaben zu der Hündin machen konnte, so zu ihrem Alter, der aber auch angab die Hündin bereits vor acht Jahren an Unbekannt weitergegeben zu haben.

Unsere Tierärzte diagnostizierten bei der freundlichen Hündin eine hochgradige knöcherne Veränderung an der gesamten Wirbelsäule, die zu so akuten und starken Schmerzen führte, dass die Hündin nicht mehr aufstehen konnte. Ein weiterer Grund dafür war das ausgekugelte Hüftgelenk. Eine Blutuntersuchung bestätigte schließlich die traurige Vermutung: Lisa drohte an Organversagen zu sterben und musste schließlich durch unsere Tierärzte eingeschläfert werden. Das Krankheitsbild zeigt, dass die Hündin offenbar ohne Behandlung einem längeren Martyrium ausgesetzt war.

Das Aussetzen von Tieren ist nach § 3 Tierschutzgesetz verboten und stellt mindestens eine Ordnungswidrigkeit dar. Einem Lebewesen zudem länger anhaltende und sich wiederholende erhebliche Schmerzen und Leiden zu zufügen erfüllt den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Nummer 2 Tierschutzgesetz, was mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden kann. Genauso verhält es sich, wenn man einem Tier die notwendige medizinische Hilfe nicht zukommen lässt oder das Tier unnötig lange Schmerzen und Leiden aussetzt, ohne es rechtzeitig durch einen Tierarzt zu erlösen.

Hündin zum Sterben ausgesetzt

Da die bisherigen Recherchen ohne Ergebnis verliefen, sind wir nun auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Wenn Sie Lisa erkennen oder etwas bezüglich dieser Straftat beobachtet haben, wenden Sie sich bitte umgehend an unsere Tierschutzberatung: 040 211106-25, die telefonisch montags-freitags von 10-14 Uhr erreichbar ist oder per E-Mail an tierschutzberatung@hamburger-tierschutzverein.de.

Wir sind für jeden hilfreichen Hinweis dankbar!

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Bilder & Text: Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V.

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