Ferkelkastration: Bayern will Tierqual verlängern

Ferkelkastration – Bayern will die Tierqual bei der Ferkelkastration um 5 Jahre verlängern.

Tierqual bei der Ferkelkastration

Tierqual bei der Ferkelkastration in Bayern soll sinnloserweise verlängert werden

Die bayerische Landesregierung hat einen Antrag zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorgelegt und will damit das Ende der betäubungslosen Ferkelkastration um fünf Jahre hinauszögern. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert den ihm vorliegenden Antrag als tierschutzwidrig. Käme der Antrag durch, würden etwa 100 Millionen Ferkel weiterhin unter Schmerzen betäubungslos kastriert. Mit der Ebermast, der Impfung gegen Ebergeruch und der Kastration unter Vollnarkose gibt es drei praxistaugliche und vor allem tierschutzgerechte Alternativen. Im Gegensatz dazu ist die Lokalanästhesie, der sogenannte „vierte Weg“ aus Tierschutzsicht eindeutig abzulehnen.

 

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„Jetzt ist es amtlich: Bayern will die Tierqual verlängern, Markus Söder lässt die Ferkel im Stich“, kommentiert Dr. Brigitte Rusche, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes. Und weiter: „Die Landwirte hatten mehrere Jahre Zeit, sich auf die Änderung einzustellen, und haben zudem noch Wahlfreiheit bei den Alternativmethoden. Sich nun darauf zu berufen, die Zeit für Umstellungen sei zu knapp gewesen, ist schlichtweg absurd.“

Trotz der verfügbaren Alternativen hofft die Branche auf die Zulassung eines sogenannten „vierten Weges“, der Kastration mit lokaler Betäubung. Mit Unterstützung Bayerns soll durch das Verschieben des Verbotsdatums Zeit gewonnen werden, um diese Methode umzusetzen. Aus Tierschutzsicht ist dieses Verfahren jedoch ausdrücklich abzulehnen. Die Methode verursacht zusätzlich Schmerzen und Stress und schaltet den Schmerz während der Kastration nicht ausreichend aus – das belegen verschiedene Studien und aktuellste Untersuchungsergebnisse. Die Branche hält dennoch an der Methode fest, da sie bei zulässiger Anwendung durch den Landwirt vermeintlich kostengünstig wäre.

EU-DSGVO

Eine weitere Verlängerung einer rechtswidrigen Praxis ist wegen der vorhandenen Alternativen sowohl ein Verstoß gegen § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz – niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen – als auch ein Verstoß gegen Art. 20 a GG, zu dessen Gewährleistungselementen auch der Schutz des Tieres vor vermeidbaren Leiden gehört.

Der Deutsche Tierschutzbund hofft nun, dass der Antrag Bayerns im Bundesrat keine Mehrheit findet. Dr. Brigitte Rusche dazu: „Wir appellieren an den Agrarausschuss: Jede Stimme für den Antrag aus Bayern ist eine Stimme gegen den Tierschutz in Deutschland. Es darf nicht sein, dass die Politik der Panikmache der Branche folgt und den Tierschutz darüber vergisst.“

Der Antrag zur Änderung des Tierschutzgesetzes wird voraussichtlich am 3. September im Agrarausschuss des Bundesrates beraten und am 21. September im Plenum zur Abstimmung gestellt. Danach bedarf es der Zustimmung des Bundestages.

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Bild: lizenzfreie-bilder-kostenlos.com
Text: Deutscher Tierschutzbund e.V.

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