Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht nicht akzeptabel
Deutscher Tierschutzbund übt starke Kritik an Forderungen des Deutschen Jagdverbandes.
Eine Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht wäre weder zielführend noch sinnvoll. Das betont der Deutsche Tierschutzbund anlässlich aktueller Äußerungen des Deutschen Jagdverbandes (DJV). Dieser hatte in einem Papier die Aufnahme des großen Beutegreifers in das Bundesjagdgesetz gefordert. Auch weitere, vom DJV erhobene Forderungen weisen die Tierschützer zurück.
„Die Jäger verfolgen mit ihrer Forderung letztlich ganz eigene Interessen: In ihren Revieren wollen sie die Oberhand behalten und bei Entscheidungen im Umgang mit dem Wolf eine zentrale Rolle einnehmen. Dies zieht sich wie ein roter Faden durch das gesamte Positionspapier des DJV“, erklärt James Brückner, Leiter des Referats für Artenschutz beim Deutschen Tierschutzbund. „Der Vorstoß ist nichts weiter als der Versuch, aus der kontroversen Debatte Kapital zu schlagen. Bedauerlicherweise schreckt man von Seiten des DJV auch nicht davor zurück, fragwürdige Thesen wie die angeblich unzureichende Transparenz im Umgang mit Monitoring-Daten und genetischen Analysen oder den Erhaltungszustand der Wolfspopulation aufzugreifen. Ein sachlicher Beitrag zur Diskussion sieht anders aus.“
Prävention muss oberste Priorität haben
Unabhängig von der Ablehnung der DJV-Forderungen sieht auch der Deutsche Tierschutzbund noch großen Handlungsbedarf in Sachen Wolfsmanagement. Im Mittelpunkt stehen dabei Prävention und Kompensation von Wolfsübergriffen auf landwirtschaftlich gehaltene Tiere, die eine zentrale Aufgabe des Managements einnehmen müssen. Nur so können die Interessen des Tier- und Artenschutzes und der Weidetierhaltung gleichberechtigt gewahrt werden. Tierhalter müssen unbürokratisch und zeitnah für Tierverluste entschädigt und in ihren Bemühungen zum Herdenschutz unterstützt werden. Hier besteht in mehreren Bundesländern dringender Handlungsbedarf. Die Tierschützer kritisieren in diesem Zusammenhang auch, dass der Koalitionsvertrag vorsieht, den Schutzstatus des Wolfs zu überprüfen – obwohl die EU-Kommission diesen bereits 2017 bestätigt hatte – und eine Bestandsreduktion der Wolfspopulation herbeizuführen. „Die Formulierung lenkt vielmehr von der bisherigen Untätigkeit des Bundes und vieler Bundesländer ab, geeignete Herdenschutzmaßnahmen einzuführen und Tierhalter sinnvoll zu unterstützen“, sagt Brückner. „Eine Bejagung von Wölfen führt dagegen weder zu einer größeren Scheu der Wölfe vor dem Menschen, noch bietet diese Schutz für landwirtschaftlich gehaltene Tiere.“ Und wenn sich ein Wolf doch „auffällig“ verhält, es etwa zu einer großen Anzahl von Rissen oder einer Gefährdung des Menschen kommt, sind bereits jetzt „letale Entnahmen“, also Abschüsse möglich – auch ohne, dass der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen oder sein Schutzstatus angepasst werden muss.
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Bild: lizenzfreie-bilder-kostenlos.com
Text: Deutscher Tierschutzbund e.V.